Die Firmung gilt als die Vollendung der
Aufnahme in die christliche Gemeinschaft
(Initiation). Im Sakrament der Firmung wird
der Firmling mit der besonderen Kraft des
Hl. Geistes ausgestattet und soll als Zeuge
Christi auftreten.


Für die Anmeldung zur Firmung entnehmen Sie bitte die jeweils aktuellen Termine auf der homepage unter „Kinder/Jugend“ Bereich „Firmung“, dem Pfarrblatt und den Kirchenaushängen.

Folgende Dokumente brauchen Sie:

Taufschein des Firmkandidaten / der Firmkandidatin

Wie bei der Taufe, wird auch bei der Firmung ein Pate / eine Patin benötigt. Um das Patenamt übernehmen zu können, muss der Pate / die Patin mindestens 16 Jahre alt sein und selbst gefirmt. Falls der Pate / die Patin verheiratet ist, muss er / sie auch kirchlich verheiratet sein. Der Austritt aus der römisch-katholischen Kirche widerspricht der Funktion des Patenamtes, daher kann eine von der Kirche ausgetretene Person nicht Pate / Patin sein.

Im Kirchenrecht von 1983 ist empfohlen, dass diesen Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - derselbe Mann / dieselbe Frau übernimmt, der/die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.